Offene Diskussion über Koproduktionen

Bericht über die Verwaltungsratsitzung vom  20/04/2016

Wir erhalten von Konsortiumsmitglied (und Verwaltungsratmitglied) Michele Russo diesen Bericht über die Verwaltungsratsitzung vom  20/04/2016

Es ist ein Dokument, das für eure und unsere Kommentare und Ergänzungen offen ist, ein Arbeitsentwurf zur Fortsetzung des CO-PRODUCTIONS-Projekts

Wir danken Euch für Eure aufmerksame Lektüre und Eure Teilnahme an der weiteren Entwicklung.


Offene Diskussion über Koproduktionen    


Wenn ich darüber nachdenke, wie die Arbeit konzipiert werden soll, stelle ich fest, dass ich oft in einen Formalismus verfalle, der allzu eng mit der Dynamik des Denkens verbunden ist, das dieses Projekt hoffentlich aus den Angeln heben und umstoßen kann. Dabei sollen nicht nur juristische Aspekte analysiert und alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, sondern es soll auch der Versuch unternommen werden, futuristische Hypothesen zu analysieren und dabei zu berücksichtigen, wer die Akteure dieser Aktion sind. 

Zweck dieser Diskussion ist es, einige der Themen zu erörtern, die auf der Sitzung am 20.04. angesprochen wurden. Wir hoffen, diese kurze Analyse mit Vorschlägen, Notizen und Ideen von uns allen ergänzen zu können.

Anhand der kritischen Punkte, die teilweise gestern erörtert wurden, haben wir beschlossen, die Analyse in drei Hauptblöcke zu unterteilen:


Schutz der beteiligten Teilnehmer*innen 1) Hersteller*innen, 2) Konsortium, 3) Verbraucher*innen 

1) Ich glaube, dass die Formel, mit der das Projekt entwickelt wird, die Hersteller*innen in die Lage versetzt, unter den drei Beteiligten diejenigen zu sein, die den geringsten Schutz benötigen.

Das Einzige, was Ihnen garantiert werden muss, ist die Verpflichtung des Konsortiums, die gesamte Produktion zu Listenpreisen zu erwerben (besser gesagt zu übernehmen, da es sich um Mitglieder*innen oder künftige Mitglieder*innen handelt) und Ihnen während der Entwicklungs- und Wachstumsphase der neuen Anlage das erforderliche „Know-how“ zur Verfügung zu stellen und (falls erforderlich) durch spezifische technische Beratung zu begleiten. 


2) Anders sieht es mit der Rolle des Konsortiums aus, das als Vermittler zwischen Hersteller*innen und Verbraucher*innen auftritt (sein Gesicht hergibt).

Dazu wurde festgelegt, dass der/die Hersteller*in die "Verpflichtung" hat, das gesamte Produkt an das Konsortium zu liefern (außer in besonderen Fällen, die von den drei Teilnehmer*innen gemeinsam besprochen und vereinbart werden können?).

Ich fände es zweckmäßig, wenn das Konsortium bei Vertragsabschluss Miteigentümer der neuen Anlage würde (ist das möglich?), um zu verhindern, dass eine etwaige Pfändung oder Beschlagnahmung oder ähnliches des Vermögens des/der Hersteller*in (hoffentlich nicht) das betreffende Grundstück beeinträchtigt.

Es wäre vielleicht angebracht, für neue Anlagen Multi-Risk-Versicherungen abzuschließen, obwohl ich da viele Bedenken habe, da die Versicherungen immer eine Ausrede finden, um nicht zu zahlen...

Das Grundstück sollte weder verkauft noch für einen anderen Zweck benutzt werden können (für einen noch festzulegenden Zeitraum)..

SSollte aufgrund höherer Gewalt diese Garantie nicht eingehalten werden können (ich verliebe mich, lass alles stehen und liegen und fliege nach Venezuela), sollte das Konsortium ein Vorkaufsrecht für das Grundstücks haben (In einem solchem Fall, sollte meiner Meinung nach bei der Bewertung des Grundstücks, die vom Konsortium geleistete Arbeit, um den Wert des Grundstücks zu steigern, berechnet werden).

 

3) Die Verbraucher*innen sollten die gesamte Vorschusszahlung zur Errichtung der neuen Anlagen zurückerhalten und Anspruch auf ein Vorkaufsrecht bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Anlage sowie auf die gesamte Produktion erhalten (falls diese weniger als oder gleich hoch ist wie die Nachfrage) sobald die Anlage produktiv wird.

Die Verbraucher*innen sollten auch die Möglichkeit haben, die neuen Anlagen, wann immer sie wollen, zu besuchen, und sollten auch einen "Bericht" (alle sechs Monate?) erhalten mit Fotos, Gesundheitszustand, Entwicklung usw., um an unserer Arbeit teilzunehmen und die Zeiten der Natur näher kennenlernen zu können. 


 Verpflichtungen und gemeinsame Verantwortung der beteiligten Teilnehmer*innen

1) Der/die Hersteller*in ist verpflichtet: nach natürlichen Methoden zu produzieren (offensichtlich?), die gesamte Produktion an das Konsortium zu liefern, jederzeit die Besichtigung der Grundstücke sowohl durch einen vom Konsortium beauftragten Techniker als auch durch die Verbraucher*innen zu ermöglichen (bei vorheriger Ankündigung und Verfügbarkeit des/der Hersteller*in), das Statut und die Regelungen des Konsortiums zu unterzeichnen und die „guten Praktiken“ zu fördern, die das Konsortium als solidarische Realität kennzeichnen (ein heikles Thema, aber meiner Meinung nach ein wichtiges).


2) Das Konsortium verpflichtet sich:

die gesamte Produktion der neuen Anlagen abzunehmen, wobei sich das Konsortium bei der Planung neuer Anlagen bemühen sollte, diese so zu gestalten, dass die Möglichkeit, Überschüsse zu produzieren, möglichst gering ist.

spezifische Beratung vor und nach der Anpflanzung der Pflanzen sowie Ratschläge für den/die Landwirt*in hinsichtlich bestimmter Behandlungen für die Kulturen unter den jeweiligen Boden- und Klimabedingungen.

als Vermittler beim Kauf der Pflanzen agieren und deren phytosanitäre Qualität gewährleisten und dafür sorgen, dass die Kosten so niedrig wie möglich gehalten werden, um eine korrekte Anpflanzung zu ermöglichen.

Auch wenn es sich hierbei nicht um eine eigentliche „vertragliche Verpflichtung“ handelt, wäre es angebracht, dass das Konsortium den Verbrauchern für jede Kultur eine zusammenfassende Tabelle mit den botanischen Merkmalen (Anforderungen, Widrigkeiten), der „geschätzten“ Jahresproduktion, der Lebensdauer der Pflanzen, den Pflegekosten usw. zur Verfügung stellt.

 

3) Die Verbraucher*innen müssen die klimabedingten Zufälligkeiten der Produktion akzeptieren und dürfen nicht „erwarten“, dass ihnen ein Produkt ausnahmslos ohne Wenn und Aber geliefert wird.

Die Verbraucher*innen sind eingeladen, die Höfe persönlich zu besichtigen, die Arbeit mit den Landwirten*innen zu teilen, Berichte und Rückmeldungen über die Qualität der Produktion zu schicken und den lokalen Landwirten*innen ähnliche Projekte vorzuschlagen. 

       


 Die möglichen mehr oder weniger apokalyptischen Szenarien

Hinsichtlich der gestern aufgeworfenen Hypothese eines Wirbelsturms halte ich es für wichtig, die Wahrscheinlichkeit dieses Ereignisses (das hoffentlich niemals passiert) vor der Rückzahlung des Kredits und nicht nach der vollständigen Rückzahlung der Kredite zu analysieren.

Zwar wäre bei dem zweiten Fall eine Geste der Solidarität seitens der Verbraucher*innen begrüßenswert, doch sollte im Vorhinein geklärt werden, ob ein nicht vollständig zurückgezahlter Kredit als Beteiligung an dem Risiko betrachtet werden sollte, dem sich ein/e Landwirt*in tagtäglich aussetzt und bei dem einige Minuten (die Hagelstürme der letzten Jahre) die Jahresproduktion beeinträchtigen und damit monatelange Arbeit und Opfer zunichtemachen können, wenn nicht sogar eine mehr oder weniger junge Pflanze völlig vernichten.

Es versteht sich von selbst, dass Schäden aufgrund von Fahrlässigkeit des/der Landwirts*in ihm/ihr selbst angelastet werden, aber ich hoffe, dass das Zustandekommen dieser Koproduktionen die Verbraucher*innen auf die zunehmende Unvorhersehbarkeit in der Landwirtschaft aufgrund des Klimawandels (weiß jemand, wie viel es in diesem Winter in Sizilien geregnet hat?) und die Intensität der immer häufiger auftretenden katastrophalen Ereignisse (wie groß war der Hageldurchmesser in den letzten Jahren?) aufmerksam macht, die JAHRE an Arbeit zerstören können.


 Kriterien für die Auswahl der Hersteller*innen

Ich gehe davon aus, dass diese Formel sehr viel und sehr schnell wachsen kann. Und ich hoffe, dass viele sozio-agrarische Realitäten solche Projekte fördern werden.

Aber wie sollen wir bis dahin die Hersteller*innen auswählen, denen wir diese neuen Anlagen anvertrauen?

Vorausgesetzt, dass die Hersteller*innen die Ideale des Konsortiums teilen und dass das Konsortium sich das Recht vorbehält, zu entscheiden, ob ein/e Hersteller*in vertrauenswürdig ist oder nicht, schlage ich eine zweigeteilte Liste vor, um zu versuchen, einen Leitfaden zu erstellen. Euer Beitrag ist hier wirklich entscheidend: 

        - kleine Realität / große Realität (klein und groß definieren: 2ha? 3ha?))

        - Mitglied / Nicht-Mitglied (Zugleich zukünftiges Mitglied))

        - stabile wirtschaftliche Lage (mehr Garantien) / prekäre wirtschaftliche Lage (stärkere soziale Rolle)

        - junges/gefestigtes Unternehmen

        - Wohnsitz auf dem Hof (mit erwünschter Unterkunftsmöglichkeit) / Wohnsitz außerhalb des Hofes

        - Familien (mehr oder weniger anerkannt) / Einzelpersonen

        - landwirtschaftliche/r Unternehmer*in / Kleinbauer*in

        - eigenes Land / nicht-eigenes Land (Pacht, Leihgabe etc. etc.))

        - für den Anbau geeignetes Land / Land, das für den Anbau angepasst werden muss (Analyse was leicht, schwer oder gar nicht zu ändern ist)

        - eigenes Wasser/ Konsortialwasser

        - „reine“ Landstriche / Landstriche mit intensiver konventioneller Landwirtschaft

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