Dokument "Sostegno allo sviluppo delle aziende" - Unterstützung der Entwicklung der Mitglieder Höfe

Anlehnung an den Beschluss des Verwaltungsrates vom 13.01.2021 informieren wir Euch wie folgt:


Dieser Vorschlag geht auf die Arbeit der Gruppe zurück, die aus den Mitgliedern Antonino Coco, Paolo Costa, Mario Cutuli, Salvatore Pirrone und Russo Michele besteht.

Vorausgesetzt, dass:

- zu den vorrangigen Zielen des Konsortiums die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit der Höfe & Betriebe gehört, aus denen es besteht. 

- zu den Zielen des Konsortiums gehört, konkrete Maßnahmen zum Schutz des Territoriums, der Biodiversität und der agroökologischen Systeme zu ergreifen.


- das Konsortium das soziale Gefüge verbessern möchte, indem es Beschäftigungsmöglichkeiten bietet und sich für die Erhaltung und Förderung der sogenannten "gemeinsamen Güter" (Wasser, Boden, Luft, Gemeinschaftsgefühl usw.) einsetzt.

- viele Mitgliedshöfe nicht in der Lage sind, in eine quantitative und qualitative Verbesserung ihrer Höfe zu investieren, vor allem aufgrund des schwierigen Zugangs zu Krediten.

- die aktuellen Anbaumengen insbesondere bei einigen Produkten die aktuelle Nachfrage nicht befriedigen.

- einige überschüssige Pflanzen je nach den kommerziellen Bedürfnissen des Konsortiums umgewandelt (veredelt oder ersetzt) werden können.

- viele Pflanzenhaine alt sind und außerordentliche Eingriffe benötigen, die der Erzeuger selten leisten kann.

- die im Folgenden vorgeschlagenen Unterstützungsformeln für die Unternehmen keinen Einfluss auf die Vergütung der einzelnen Mitglieder haben (sowohl die direkte Vergütung als auch die Vergütung für den Saldo der Beiträge).
Weiter gilt, dass die investierten Summen in jedem Fall der Verfügbarkeit von "Bargeld" untergeordnet sind, wenn trotz eines ausgeglichenen Budgets des Konsortiums keine unmittelbare Verfügbarkeit besteht, um die Summen für die als förderungswürdig erachteten Projekte bereitzustellen. 
Das Konsortium wird jedoch nicht direkt in die Projekte investieren, mit Ausnahme der Quote, die sich auf das derzeit vom Konsortium vorgeschlagene "soziale Engagement" bezieht. Dieses beträgt nicht mehr als € 10.000 (zehntausend) und ist als nicht rückzahlbarer Fonds anzusehen (später besser erklärt).


Es wird vorgeschlagen, dass: 

Das Konsortium verpflichtet sich, die Arbeit der Mitglieder durch das folgende wirtschaftliche Förderinstrument zu unterstützen:

Unterstützung bei der Entwicklung von Mitgliedsbetriebe

Die Unterstützung für die Entwicklung der Mitgliedsbetriebe wird den Höfen, die dies beantragen, gewährt und besteht aus einem Vorschuss auf zukünftige Lieferungen, ohne jegliche Art von Zinsen und mit der Möglichkeit der Rückzahlung innerhalb eines Zeitraums von maximal 7 Jahren für einen Höchstbetrag von 25.000 (fünfundzwanzigtausend) Euro pro Projekt. Zu diesem Betrag kann eine Komponente "soziales Engagement" in Höhe von maximal 5.000 € (fünftausend) pro Projekt und in jedem Fall maximal 20 % des beantragten Betrags hinzugefügt werden, die das Konsortium durch Aufnahme in den Budgetposten "soziales Engagement" finanzieren kann, der als nicht rückzahlbarer Fonds zu betrachten ist. Vorausgesetzt, dass das Konsortium in der Lage ist, diesen Betrag in Übereinstimmung mit dem Gesetz auszuzahlen. Weitere Spezifikationen in Anhang 1. Eine Übersicht über die Präsentation der Projekte in Anlage 2.


Beispiel:

Mitglied XY reicht ein Projekt zur Betriebsverbesserung ein, welches eine Ausgabe von 30.000 (dreißigtausend) Euro vorsieht. Nach Genehmigung des Projektes durch die Bewertungskommission, wird dieser Betrag in Form eines Vorschusses auf zukünftige Lieferungen in Höhe von insgesamt 25.000 (fünfundzwanzigtausend) Euro gewährt. Zuzüglich 5.000 (fünftausend) Euro für soziales Engagement des Konsortiums als nicht rückzahlbarer Betrag, sofern die offensichtliche soziale und/oder ökologische Komponente des Projekts innerhalb des Projektplans angemessen dargestellt und als gültig erachtet wird.

Quellen der Projektfinanzierung:

Zur Finanzierung der verschiedenen Projekte stützt sich das Konsortium auf folgende Instrumente:

Vorauszahlung für zukünftige Lieferungen, die über einen Zeitraum von max. 7 Jahren mit einer Vorab-Amortisation von 2 Jahren ersetzt werden. 
(Diese Beträge können auch die Betriebskosten für die ersten Jahre enthalten, in denen die Neupflanzungen nicht sehr produktiv sind oder eine negative Bilanz aufweisen.)

- Finanzierung des "sozialen Engagements" auf Kosten des Konsortiums. Bis zu einem Maximum von 10.000 (zehntausend) Euro pro Jahr, mit einem Maximum von 5.000 (fünftausend) Euro pro Projekt.

- Andere Formen nicht rückzahlbarer Finanzierung (wie z. B. Crowdfunding), an denen unsere Kunden oder andere Investoren beteiligt sind. (geht nicht zu Lasten des Konsortiums).

- Beträge innerhalb des Jahresbudgets des Konsortiums, die ausschließlich aus "Rabattverzicht" oder "freiwilliger Aufstockung" nach Ermessen der Verbraucher stammen, die angeben, welches Projekt sie finanzieren wollen oder sich an der kumulativen Kampagne beteiligen, so dass das Konsortium frei entscheiden kann, in welche Projekte es investiert.

Es ist die Aufgabe des Konsortiums und speziell die Verantwortung des CDA (Verwaltungsrat), den Fortschritt der Arbeiten und die angemessene Pflege der neuen Pflanzungen zu überwachen.

Das Projekt zur Unterstützung der Entwicklung von Mitgliedsbetrieben im Jahr 2021 soll ab dem 13.01.2021 aktiv sein, mit einer Frist für die Einreichung von Projekten bis zum 20. März 2021. Der Bewertungsausschuss hat eine Frist von 30 Tagen, um die Projekte zu genehmigen. Damit könnten die ersten Beträge des Fonds bereits zum 30. April 2021 ausgezahlt werden.

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Anhang 1

Unterstützung der Entwicklung der Mitgliedsbetriebe

Um den Mitgliedshöfen die Möglichkeit zu geben, ihren Betrieb zu verbessern, die Erntemengen zu steigern oder neue Sorten zu pflanzen, schlagen wir vor, dass das Konsortium die vorgestellten und von einer zu diesem Zweck eingerichteten technischen Kommission genehmigten Projekte nach folgender Formel finanziert

-       
100% der Summe, die in einer maximalen Zeit von 7 Jahren zurückgezahlt werden soll, mit zwei Jahren Vortilgung nach dem folgenden Schema:

Jahre
(Jahr 0 ist das Jahr, in dem die Förderung erhalten wird)

 

1

2

3

4

5

6

7

Zurückzuzahlender Betrag in Prozent des erhaltenen Betrags

0

0

10%

15%

20%

25%

30%

 
- Gesamtinvestitionen PRO JAHR, die für die verschiedenen Projekte eingesetzt werden sollen
 
Für das Konsortium wird ein maximales Engagement von 50.000 € festgelegt.             

Wir schlagen eine maximale Co-Finanzierung PRO PROJEKT von 25.000€ (+ 5.000€) vor. Die Zahlen sind so zu verstehen, dass sie steuerliche Abgaben einschließen und auch nicht-explizite Kosten (eigene, dem Projekt gewidmete Arbeit) enthalten können, sofern sie im Bericht, den der Begünstigte für die Beantragung der Förderung einreichen muss, ordnungsgemäß beschrieben und begründet werden. Förderfähig sind alle Ausgaben, die seit Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen getätigt wurden. Die Beträge müssen vom Begünstigten innerhalb einer Frist von maximal 60 Tagen nach Erhalt ausgegeben werden. Der Zeitrahmen für die Durchführung des Projekts beträgt maximal 24 Monate für die Fertigstellung aller geplanten Arbeiten.


- Wer kann von der Unterstützung profitieren?

Die Begünstigten können nur Mitgliederbetriebe des Konsortiums sein. Voraussetzung für den Zugang zu dieser Art der Finanzierung ist die Teilnahme am Konsortialleben. Da es kein objektives Instrument zur Messung der Teilnahme am Konsortialleben gibt, liegt dies im Ermessen der Bewertungskommission.

- Die Bewertungskommission

Sobald die Projekte vorgestellt wurden, werden sie von einer Ad-hoc-Bewertungskommission bewertet, deren Mitglieder von der Gruppe „Unterstützung der Mitgliederbetriebe“ und der Gruppe für nachhaltige Entwicklung vorgeschlagen und vom Verwaltungsrat validiert werden. Die Mitglieder der Kommission können keine konkurrierenden Projekte durchführen, und der Auftrag dauert ein Jahr und kann nur ein Jahr in Folge verlängert werden. Diesen wird ein Budget zugewiesen, das mithilfe des unten beschriebenen Projektanalysetools auf die Projekte verteilt werden muss. Nach Bestätigung kann die Entscheidung der Kommission nicht erneut in Frage gestellt werden, es sei denn, die Hauptversammlung der Mitglieder fordert dies ausdrücklich an. Die Kommission nutzt zwar ein objektives Instrument zur Bewertung der Projekte, trifft aber ihr eigenes, unanfechtbares Urteil und motiviert ihre Wahl in einem Dokument, das dem Verwaltungsrat vorgelegt wird. Dieser informiert dann alle Mitglieder. 
Die Bewertungskommission besteht aus:

2/3 Mitglieder für mindestens 2 Jahre, die aktiv am Leben des Konsortiums teilgenommen haben.

2/3 Kunden-Freunde (z.B. Referenten oder Mitglieder einer über die Jahre gefestigten Gruppe, mit denen wir bereits gemeinsame Projekte durchgeführt haben und mit denen wir Ideen und Visionen geteilt haben).

Dieser wird flankiert von einem technischen Mitglied des Konsortiums ohne Stimmrecht, zu dem die Kommission Erklärungen und Klarstellungen zu einzelnen Projekten verlangen kann und der dann die Aufgabe hat, die Entwicklung der Projekte im Laufe der Zeit nach den Richtlinien des CDA zu überwachen.

Der Bewertungsausschuss ist lediglich verpflichtet, den angegebenen Zeitrahmen für die Bewertung der Projekte einzuhalten. Er wird aufgefordert, die Entwicklung der Projekte eigenverantwortlich zu regeln.

- Kriterien für die Zuordnung von Punktzahlen

Da die maximale Punktzahl, die jedem Projekt zugewiesen werden kann, 100 beträgt, wird vorgeschlagen, dass diese Parameter verwendet werden, um den eingereichten Projekten eine Punktzahl zuzuweisen. Diese Punktzahl wird auf zwei Makro-Kategorien aufgeteilt:

Antragsteller (die Summe der in den nachstehend aufgeführten Parametern erzielten Bewertungen macht 30% der Gesamtbewertung aus):

Kategorie

Parameter

Max. erreichbare Punkte

- Alter

< 40 Jahre

10%

 

> 40 Jahre

5

- Einkommensquelle

100% Landwirtschaft

15%

 

> 50% Landwirtschaft

7

 

< 50% Landwirtschaft

3-7 *

- soziales Engagement

beliebig messbar

5

* Eine Punktzahl von 3 Punkten wird in Betracht gezogen, wenn das durchgeführte Projekt eine Steigerung des Gesamtumsatzes des Betriebes von weniger als 50 % im Vergleich zum Status vor dem Projekt vorsieht.

Projekt (die Summe der unten aufgeführten Punkte macht 70 % der Gesamtpunktzahl aus)

Kategorie

Max. erreichbare Punkte

Fähigkeit zur Wirtschaftlichkeit *

35

sozialer Wert **

17,5

ökologischer Wert **

17,5

* Die Bewertung dieser Kategorie erfolgt nach der Kongruenz eines vom Förderungswerber vorgelegten Investitions- und Renditeplans.

** Die Bewertung dieser Kategorien ist subjektiv und wird an den Bewertungsausschuss delegiert.

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Anhang 2

Für die Projekteinreichung erforderliche Informationen:  

- Name des Betriebes;

- Warum man sich dafür entschieden hat, mit dem Konsortium in die Landwirtschaft zu investieren;

- betroffener Bereich (Lage/Standort, Grundstücksgröße);

- Kurzbeschreibung der durchzuführenden Maßnahmen (Neupflanzung, Explantation und Umpflanzung, außerplanmäßig notwendiger Pflanzenbeschnitt, usw.);

- Pedoklimatische Merkmale, falls von Interesse (Exposition, Hänge, Zugänge, etc.);

- Berufung des Fonds, falls bekannt;

- vorhandene Übereinstimmung mit den Anforderungen des Konsortiums;

- potenzielle Risiken, falls bekannt;

- Zweck der Maßnahmen;- Ökologische und/oder soziale Auswirkungen des Projekts (neue Arbeitsplätze);

- Motivation an dem Projekt teilnehmen zu wollen (was sind die Beweggründe, die die Landwirtin / den Landwirt dazu bringen, mit dem Konsortium in die Landwirtschaft investieren zu wollen);

- Businessplan in zusammenfassender Form (Zeitplan der Maßnahmen und der anfallenden Kosten, Zeitrahmen für die Rückzahlung der Beträge, Erntepotenzial der ausgereiften Pflanzungen);

- Selbstvergabe von Punkten nach dem Schema in Anhang 1, ggf. mit Begründung für die Wahl der vergebenen Punkte.


Zusätzliche Bemerkungen:

Wir laden die Mitglieder ein, bei der Wahl der Neupflanzungen die heutigen Indikationen des Konsortiums für die Anpflanzung neuer Kulturen zu berücksichtigen und sich auf folgende Kulturen zu konzentrieren: kleine SPÄTE Zitrusfrüchte (Mandarinen und mandarinenähnliche Früchte), d.h. mit Januar-März-Reifung, sowie rosa Grapefruits.

Wir möchten die Mitglieder daran erinnern, dass Maßnahmen wie der Rückschnitt oder die außerordentliche Pflege bestehender Pflanzen als förderfähige Projekte gelten, so dass auch diese förderfähig sind.

Außerdem möchten wir die Mitglieder daran erinnern, dass sie, um eine ordnungsgemäße Planung zu ermöglichen, das Konsortium unter mico@legallinefelici.bio benachrichtigen sollten, wenn Betriebe eigenständig Neuanpflanzungen vornehmen wollen oder bereits vorgenommen haben, um sicherzustellen, dass wir nicht "alle in dieselbe Richtung gehen" und in der Zukunft ein Überangebot vermeiden. 
ES WIRD NICHT DAVON ABGERATEN, DASS DIE GESAMTE PRODUKTION EINES MITGLIEDS EINER NEUEN ANLAGE VOM KONSORTIUM ÜBERNOMMEN WIRD, ABER DIES IST DAS ZIEL. Um dies zu erreichen, muss die Kommunikation zwischen Produktion, Beschaffung und Planung zeitnah und pünktlich erfolgen.

Wer weitere agrartechnische Unterstützung benötigt, um das Produktionspotenzial seines Betriebes richtig einschätzen zu können, kann sich an Roberto Di Stefano robdistefano95@live.it wenden.