Stiftung felice
Nach einem zweijährigen kollektiven Prozess zwischen den Verbrauchergruppen und dem Konsortium, wurde im Oktober 2025 die Stiftung Felice gegründet.
Eine neue Rechtseinheit, aber vor allem ein neuer gemeinsamer Raum zwischen Erzeuger.innen und Verbraucher.innen, um Projekte zu entwickeln, zu finanzieren und zu realisieren, die uns am Herzen liegen, und dabei die Beschränkungen der einzelnen Rechtsformen zu überwinden.
Die Gründungsmitglieder sind das Consorzio LeGallineFelici, die Cooperativa Sociale L'Arcolaio und fünf französische Verbrauchergruppen: Corto Zest, Court Jus, Givrés d'Oranges, Les Cortos und Mixagrumes. Die Stiftung Felice ist eine Partizipative Stiftung, eine innovative Rechtseinheit, die eine Vielzahl von Teilnehmenden erfordert - dies bedeutet, dass andere Verbrauchergruppen und andere interessierte Akteure jederzeit beitreten können.
Die Zielsetzungen
Die Stiftung fördert, insbesondere im Bereich der Lieferketten für Lebensmittel, Werte wie soziale Inklusion, Zusammenarbeit und Demokratie. Die Stiftung unterstützt und begleitet lokale und transnationale Initiativen zur Förderung:
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der Bildung und des Zugangs einer größtmöglichen Zahl von Menschen zu gesunder und nachhaltiger Ernährung
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der Bewahrung landwirtschaftlicher Flächen, des Generationswechsels in der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Unterstützung junger Menschen, die sich der Landwirtschaft widmen
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der Zusammenarbeit zwischen landwirtschaftlichen Erzeugern und Verbrauchern mit dem Ziel, Solidarität und gemeinsame Projekte zu entwickeln
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der Agrarökologie, verstanden als Wissenschaft und Gesamtheit von landwirtschaftlichen Praktiken, die das Gleichgewicht der Ökosysteme respektieren, sowie als eine sozioökonomische Praxis, die den Menschen respektiert
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die Entwicklung kurzer Lieferketten für Lebensmittel, die von Erzeugern und Verbrauchern von der Basis aus kollektiv organisiert werden
Beteiligt euch an der Stiftung. Verpflichtet euch zu einem Beitrag oder informiert euch über den Projektfortschritt
Die Stiftung wird Finanzmittel für ihre Tätigkeit benötigen! Macht Spendenzusagen, um die Planung der nächsten Schritte zu unterstützen.
Wenn ihr den speziellen Stiftungs-Newsletter erhalten und den Fortschritt des Projekts mitverfolgen wollt, schreibt an: cathie.peltier@legallinefelici.bio
Wichtige Informationen
Wir, die Mitglieder*innen von LeGallineFelici, haben die Rechtsform eines Konsortiums. Diese „Einfache“ Rechtsform eignet sich gut für zwei Hauptziele : die Unterstützung der Mitglieder*innen in der Produktion und der Vermarktung ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Wir haben immer versucht, viel mehr zu sein als ein reines Handelsunternehmen. Sowohl in unserer (sehr) partizipativen und unterstützenden Verwaltung, die die Beziehungen und Projekte mit unseren Verbraucher*innen prägt, als auch durch unsere Sorge um das Gemeinwohl, die sich in der Unterstützung zahlreicher Initiativen konkretisiert.Leider konnten diese Ziele im Laufe der Jahre oft wegen mangelnder Ressourcen und aufgrund der rechtlichen Struktur des Konsortiums nicht verfolgt werden. Es ist nicht einfach, kommerzielle und soziale Aktivitäten miteinander zu verbinden. Aus rechtlichen Gründen ist das Konsortium ausserdem gezwungen, Spenden, die manchmal Verbraucher*innengruppen gerne leisten würden, abzulehnen. Daher entstand vor einigen Jahren die Idee, eine „Neue Organisation“, um Projekte, die nicht direkt mit der Produktion bzw. Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zusammenhängen, leichter finanzieren zu können.
In der Zwischenzeit haben sich in Italien und in Europa zahlreiche Gruppen von Verbraucher*innen, die mit dem Konsortium verbunden sind, Weiterentwickelt. Sie sind auch mit anderen landwirtschaftlichen Hersteller*innen verbunden und haben sich auf sehr unterschiedliche Weise zu echten Bürgergemeinschaften entwickelt, die das Thema Lebensmittel von der Produktion bis zum Vertrieb behandeln und durchdenken. In einigen Fällen geht es um mehr als nur um Lebensmittel. Auch bei diesen oft überlasteten Gruppen scheitert der Ehrgeiz manchmal an mangelnden personellen und/oder finanziellen Ressourcen.
Hier könnte eine Unterstützende Organisation sehr hilfreich sein. Und noch ein Gedanke zum Schluss : Sei es als Landwirt*innen und/oder als Verbraucher*innen, wir alle machen uns Sorgen über die Auswirkungen des Klimawandels auf unser Leben und unsere Landwirtschaft, aber auch über die ungewisse Zukunft unserer demokratischen Gesellschaften, denn wir wissen, dass uns diese Umwälzungen zerstören können. Eines ist sicher : um die kommenden Jahre zu überstehen und unsere Träume am Leben zu erhalten - und vielleicht auch, um das fortzusetzen, was wir heute tun - müssen wir uns mehr denn je zusammenschließen. Und diese neue Organisation wird uns dabei helfen.
Das Grundprinzip einer Stiftung besteht darin, Gelder oder Güter zu sammeln, die in den Dienst einer Sache gestellt werden, und zwar ausschließlich in den Dienst dieser Sache, auch wenn die Gründungsmitglieder*innen anderen Platz gemacht haben. Die Festlegung des Stiftungszwecks - welchen Zweck oder welche Zwecke wollen wir unterstützen? - ist deshalb sehr wichtig, weil dieser Zweck, anders als bei Vereinen, später nur geringfügig geändert werden kann. Damit bietet die Stiftung ihren Stifter*innen und Spender*innen auf Dauer die Gewissheit über die „richtige“ Verwendung der erhaltenen Zuwendungen.
Die Kehrseite der Medaille dieser Solidität ist das Risiko einer weniger demokratischen, auf die Stifter*innen beschränkten Leitung. Um eben dieses Risiko zu vermeiden, haben wir uns für eine innovative italienische Rechtsform entschieden: die partizipative Stiftung. Außerdem haben wir einen möglichst offenen Gründungsprozess eingeführt, insbesondere was die Definition der Projekte angeht, die die Stiftung finanzieren soll.
Die Stiftung hat auch einen generationenübergreifenden Aspekt, der ausgeprägter ist als bei einem Verein : die Stifter*innen bekunden den ausdrücklichen Wunsch, das weiterzugeben, was sie selbst zu einem bestimmten Zeitpunkt ihrer Geschichte erträumt und verwirklicht haben, um eine andere Generation bei der Weiterführung der gleichen Träume zu unterstützen.
Im Allgemeinen wird eine Stiftung durch eine*n oder mehrere Stifter*innen gegründet, die den Stiftungsfonds anlegen (in unserem Fall sind mindestens 30.000 Euro erforderlich). Wobei die Gründungsstifter*innen nicht nur finanzielle Mittel einbringen, sondern auch ihr Engagement, um die Stiftung mit Leben zu erfüllen und die festgelegten Ziele zu verfolgen.
Die partizipative Stiftung ist eine besondere Art der Stiftung. Die Stifter*innen möchten sicherstellen a) dass sie nicht allein entscheiden; b) dass sie in Zukunft, wenn sie es wünschen, die Möglichkeit haben, aus der Stiftung auszutreten, ohne dass die ursprünglichen Ziele dadurch verloren gehen.Sobald die Stiftung gegründet ist, werden neue Mitglieder eingeladen, sich an ihr zu beteiligen. Auch diese werden aufgerufen, Mittel beizusteuern und sich dafür einzusetzen, dass die Stiftung mit Leben erfüllt wird. Gründungsmitglieder und Fördermitglieder bilden zusammen die Mitgliederversammlung der Stiftung.
Eine dritte Art von Mitgliedern kann ebenfalls am Leben der Stiftung teilhaben, die Fördermitglieder. Sie zahlen einen geringen Jahresbeitrag und engagieren sich weniger stark. Sie nehmen ebenfalls an der Mitgliederversammlung teil und haben Rede- aber kein Stimmrecht.
Die Organe der Stiftung unterscheiden sich von denen eines Vereins. Neben dem Vorstand (consiglio di amministrazione), der für die operative Geschäftsführung zuständig ist, gibt es einen Aufsichtsrat (consiglio di indirizzo), der von der Mitgliederversammlung bestellt wird. Der Aufsichtsrat ist Garant des sozialen Zwecks und der Einhaltung der Stiftungsziele. Der Aufsichtsrat ist auch, im Auftrag der Mitgliederversammlung, das souveräne Organ der Stiftung. Ausserdem muss die Stiftung auch über einen Prüfungsbeirat (organo di controllo) verfügen, dessen Aufgabe es ist, die Übereinstimmung aller Handlungen mit dem Gesetz und dem Statut zu überprüfen.
Die Stiftung kann Zugang zu öffentlichen Mitteln haben und mit anderen Organisationen bei konkreten Projekten zusammenarbeiten. Sie kann auch eine kommerzielle Nebentätigkeit entwickeln (z.B. die Herausgabe von Büchern), aber der Großteil ihrer Einnahmen wird aus den Spenden ihrer Mitglieder und anderer Spender*innen stammen. Die Mitgliedsbeiträge sind nicht rückerstattbar. Die Stiftung finanziert bzw. kofinanziert die ausgewählten Projekte aus ihren eigenen Mitteln, welche am Ende eines jeden Rechnungsjahres mindestens 30.000 Euro betragen müssen. Dies ist eines der Grundprinzipien des Statuts. Das Gebäude kann gebaut und umgebaut werden, aber sein Fundament muss intakt bleiben.
Neben dem Gründungskapital muss die Stiftung daher eine regelmäßige Finanzierung sicherstellen. Ein kleiner prozentualer Anteil auf die Verkäufe (seitens der Erzeuger.innen) und auf die Einkäufe (seitens der Verbraucher.innen) könnte z.B. einen Teil dieser Finanzierung darstellen.
Gründungs- oder Fördermitglied zu sein bedeutet auch, Teil einer Ökonomie des Schenkens zu sein, die über die bloße Bereitstellung von Geldern hinausgeht. Es bedeutet auch, die kollektive Intelligenz der Stiftung aktiv zu fördern, um sie so lebendig und nützlich wie möglich zu gestalten!